Strafrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Dr. Markus Wessel

Strafrecht - Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel

Verteidigung


Jeder, der vor einem Gericht angeklagt oder gegen den ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid beabsichtigt oder erlassen wird, hat das Recht, sich von einem Rechtsanwalt oder einem Hochschullehrer mit der Befugnis zum Richteramt verteidigen zu lassen.

Nebenklage


Verletzte, die Opfer einer im Gesetz bestimmten Art von Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit waren, haben das Recht, sich dem danach folgenden Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dazu ist eine Erklärung an das Gericht, das die Hauptverhandlung durchführt, erforderlich. In einer bestimmten Anzahl von Fällen wird ein Rechtsanwalt auf Kosten des Staates beigeordnet, d. h. das Opfer ist mit einem Rechtsanwalt vertreten, der nahezu die gleichen Rechte hat wie ein Verteidiger des Täters. Auf diese Weise können Opfer oder ihre Hinterbliebenen sicherstellen, dass das Strafverfahren nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch von der Nebenklagevertretung vor dem erkennenden Gericht betrieben wird.

Privatklage


In anderen Fällen als denen der Nebenklage kann die Verfolgung der Tat davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft das besondere Interesse feststellt. Stellt die Anklagebehörde das nicht fest, kann das Opfer einer Straftat sein Interesse an der Strafverfolgung durch das Privatklageverfahren verfolgen. Hierzu beauftragt das Opfer in der Regel einen Rechtsanwalt, der die Interessen des Opfers in der vom Opfer ausgelösten Hauptverhandlung vertritt.

Adhäsionsverfahren


In dieser besonderen Verfahrensart kann das Opfer einer Straftat in der Hauptverhandlung zivilrechtliche Ersatzansprüche einklagen, was bei Delikten gegen das Eigentum ebenso sinnvoll sein kann, wie bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld aus Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit.

In den vorgenannten Fällen vertrete ich Sie im Verfahren vor Gericht und wahre als Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen.

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