Erbrecht & Strafrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Erbrecht und Strafrecht: Wenn das Zivilgesetz nicht ausreicht
In der Regel werden erbrechtliche Angelegenheiten vor den Zivilgerichten verhandelt, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Das Gericht fällt seine Entscheidungen auf der Grundlage der von den Parteien vorgebrachten und nachgewiesenen Fakten.
Es gibt jedoch Fälle, in denen Beteiligte versuchen, sich Vorteile zu verschaffen, die ihnen gesetzlich nicht zustehen.
Erbrechtliche Verstöße: Testamentsfälschung, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Untreue
Es kommt vor, dass Beteiligte in erbrechtlichen Auseinandersetzungen versuchen, durch Veränderungen von Fakten einen Vorteil zu erlangen. Dies kann die Nichtweitergabe von bestehenden Testamenten, die Manipulation vorhandener Testamente, die Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Informationen zu Nachlasswerten oder die Zerstörung von Dokumenten umfassen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die strafrechtliche Ermittlungen einleiten kann, als auch die Finanzverwaltung, die ein Steuerstrafverfahren eröffnen kann, sind an solchen Fällen interessiert. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Unterschlagung, Betrug, Prozessbetrug oder Steuerhinterziehung.
Strafrechtliche Konsequenzen von Betrug im Erbrecht
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer dieser Straftaten kann zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen und in bestimmten Fällen dazu führen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit gemäß Handelsgesetzbuch oder öffentlichem Recht (z. B. Jagdrecht oder Beamtenrecht) als nicht mehr gegeben angesehen wird. Dies kann den Entzug von Lizenzen und den Verlust von Ämtern zur Folge haben, unabhängig davon, ob zivilrechtliche Ansprüche auf Herausgabe, Ausgleich oder Ersatz bestehen.
Auch außerhalb von zivilrechtlichen Streitigkeiten können Strafen drohen
Es ist wichtig zu beachten, dass auch außerhalb von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein Erbe, der falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung vor einem Notar macht, um einen Erbschein zu erhalten, strafrechtlich belangt werden kann. Der Erbe ist auch verpflichtet, wahre Angaben gegenüber Pflichtteilsberechtigten zu machen und diese eidesstattlich zu versichern.
Hausfriedensbruch, Urkundenunterdrückung und Einbruchsdiebstahl im Erbrecht
Es hat bereits Fälle gegeben, in denen ein Erbe oder ein anderer Beteiligter nach dem Erbfall ohne Erlaubnis Zugang zum Haushalt des Verstorbenen hatte, was als Hausfriedensbruch gilt. Wenn dieser Eindringling dann ohne ausdrückliche Genehmigung des Erben Dinge (Akten, Gegenstände usw.) mitnahm, könnten zusätzlich Urkundenunterdrückung und Einbruchsdiebstahl strafrechtlich verfolgt werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Rechtliche Beratung schafft Klarheit
Wie im Strafrecht üblich, gilt auch hier: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Beteiligte an erbrechtlichen Angelegenheiten sollten daher äußerst vorsichtig sein. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Erbrecht und Strafrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf - Termin bei Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel vereinbaren:
(030) 985 12 411