Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin
Pflichteil - Testament - Erbnachweis - Erbengemeinschaft - Erbstreit

Dr. Markus Wessel

Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel

Katharinenstr. 8
10711 Berlin - Charlottenburg-Wilmersdorf
(Halensee)
(030) 985 12 411
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Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -
über 30 Jahre Erfahrung - Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel
Kanzlei für Erbrecht

Ihr Experte für alle Fragen zu Erben, Vererben und Enterben

Eine langjährige Mandantin der Kanzlei pflegt auf die schillernde Darstellung besonders harmonischer Familienverhältnisse zu antworten: „Haben Sie schon gemeinsam geerbt?“

In der Welt des Erbrechts hat G.E. Lessing's Satz "Die Menschen scheinen selten, was sie sind und selten sind sie Besseres." eine besondere Bedeutung, denn selbst in vermeintlich harmonischen Familienverhältnissen kann das gemeinsame Erben zu Meinungsverschiedenheiten führen.

Seit über 30 Jahren wird diese Erfahrung immer wieder bestätigt und stehe ich als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern mit meiner Beratung und Vertretung zur Seite. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Vererben und Enterben.

Beratung für Erben - NACH dem Todesfall

Nach Eintritt des Erbfalls berate und vertrete ich Sie, den Umfang Ihrer Rechte und Pflichten festzustellen. Dabei werden insbesondere folgende Themen wichtig:

Beratung für Erblasser - VOR dem Todesfall

Um sicherzustellen, dass Ihre Vermögensnachfolge rechtlich geordnet erfolgt und für Sie im Alter oder nach Schicksalschlägen ein weiterhin selbstbestimmtes Leben möglich sein wird, berate ich Sie gern zu folgenden Themen: