Kosten Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Dr. Markus Wessel

Anwaltskosten: Beratungsgespräch & außergerichtliche und gerichtliche Vertretung rund um Nachlass

Die Berechnung meiner Vergütung als Ihr Rechtsanwalt erfolgt gemäß den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses Gesetz legt fest, dass die Kosten eines Rechtsstreits von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter der Streitwert, das Entstehen bestimmter Gebühren und der Umfang meiner Beauftragung. Dabei ist es unerheblich, wie hoch mein zeitlicher oder arbeitsintensiver Aufwand ist.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mit mir eine schriftliche Vergütungsvereinbarung abzuschließen, durch die die Vergütung über den Gebührensätzen des RVG liegen kann.

Erbrecht: Kosten der Erstberatung

Im Bereich des Erbrechts gelten für Verbraucher bei einer Erstberatung folgende Kosten: Die Erstberatung kostet nicht mehr als 190 € netto (249,90 € inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer). Eine Erstberatung liegt vor, wenn Sie mich erstmalig für allgemeine Ratschläge oder Fragen kontaktieren. Die Formulierung und Erstellung von Schriftstücken ist von dieser Pauschale nicht erfasst.
Persönliche Gespräche sind oft unverzichtbar. Meiner Erfahrung nach können Telefonate und E-Mails das persönliche Erstgespräch nicht vollständig ersetzen.
Sie können den Termin für ein Erstgespräch natürlich gern per Telefon unter 030 / 985 12 411 oder per E-Mail verabreden

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(030) 985 12 411