Testamentsvollstreckung: Anwalt Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf berät Sie
Testamentsvollstreckung: Ihr Erbe in sicheren Händen
Streit vermeiden mit einem Testamentsvollstrecker
Ihr Vermögen umfasst Immobilien, bewegliche Güter, finanzielle Anlagen, Depots, ein mittelständisches Unternehmen und eine beeindruckende Sammlung von Kraftfahrzeugen? Die Aufgabe, all dies gerecht zu verteilen, kann äußerst komplex sein. Spätestens in diesem Moment stellt sich die Frage, ob es sinnvoll wäre, jemanden zu beauftragen, sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille aus Ihrem Testament auch tatsächlich umgesetzt wird. Für diese Situationen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Institution des Testamentsvollstreckers.
Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker ist eine von Ihnen bestimmte natürliche Person, die beauftragt wird, Ihren im Testament festgehaltenen Willen umzusetzen. Gerade in "traditionellen" Familien können bereits beim Verlust eines Elternteils Meinungsverschiedenheiten über die Aufteilung des Erbes entstehen. Diese Konflikte können sich noch verstärken, wenn es sich um eine Patchwork-Familie handelt (mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen) oder wenn Ihre Erben nicht Ihre leiblichen Kinder sind oder sein sollen. In solchen Fällen können nicht nur alte Konflikte innerhalb einer Familie wieder aufbrechen, sondern auch zwischen verschiedenen Familienzweigen oder zwischen Familie und Freunden.
Geschwister und Freunde haben beispielsweise keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies kann zur Offenlegung unbequemer Wahrheiten führen und Spannungen verursachen, die von einer neutralen Person besser aufgelöst werden können als von einem emotional beteiligten Erben. Ihre Erben könnten sich endlos über die Aufteilung des Erbes streiten, bis das Erbe erschöpft ist. Das entspricht sicherlich nicht Ihrem Wunsch. Ein von Ihnen bestimmter Testamentsvollstrecker kann sicherstellen, dass Ihr Wille angemessen und konfliktfrei umgesetzt wird.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie zum Testamentsvollstrecker ernannt wurden?
Wenn Sie als Testamentsvollstrecker ernannt wurden, tragen Sie eine erhebliche Verantwortung im Umgang mit dem Nachlass. Dies geht mit einer entsprechenden Haftung einher, da selbst Fahrlässigkeiten zu Haftungsansprüchen von Erben und sogar Vermächtnisnehmern führen können. Die Erfüllung Ihrer Aufgaben als Testamentsvollstrecker kann Gefühle verletzen und die Neigung eines Erben oder Vermächtnisnehmers fördern, einen Rechtsstreit mit Ihnen zu beginnen. Wenn mehrere Testamentsvollstrecker ernannt wurden, haften sie solidarisch.
Ist ein Testamentsvollstrecker die richtige Wahl für Sie?
Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin Charlottenburg & Wilmersdorf berate ich Sie gerne, ob die Ernennung eines Testamentsvollstreckers in Ihrem Fall die richtige Entscheidung ist. Ich kann Ihnen auch dabei helfen, die geeigneten Personen aus Ihrem Umfeld auszuwählen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Falls Sie als juristischer Laie die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers übernommen haben oder übernehmen müssen, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite.
Testamentsvollstreckung in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf - Termin bei Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel vereinbaren
(030) 985 12 411