Erbschein beantragen: Erbnachweis in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf


Erbschein beantragen - Erbnachweis im Erbrecht
Ein Erbnachweis dient dazu, die Rechtsnachfolge eines Erben gemäß § 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachzuweisen und damit das Erbe anzutreten. Der Erbnachweis kann auf zwei Arten erbracht werden:
- Erbschein:
Der Erbschein weist Sie als Erben aus und zeigt, wer mit welchem Anteil am Erbe beteiligt ist. Dies ist besonders relevant, wenn Grundstücke zum Nachlass gehören, da das Grundbuchamt einen Erbschein bevorzugt. Er sichert die Rechtsnachfolge eindeutig und verhindert Interpretationsspielräume. - Testament mit Testamentseröffnungsprotokoll:
Alternativ können Sie ein Testament des Erblassers zusammen mit dem Testamentseröffnungsprotokoll des Amtsgerichts und einer Sterbeurkunde des Meldeamts vorlegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Empfänger des Dokuments das gesamte Testament lesen kann, einschließlich Vermächtnissen und speziellen Anordnungen.
Den Erbnachweis benötigen Sie immer dort, wo Sie als Erbe auftreten und Ihr Erbrecht geltend machen möchten. Falls der Erblasser kein Testament hinterlassen oder ein unwirksames verfasst hat, ist ein Erbschein erforderlich. Es ist ratsam, das Testament von einem Fachmann prüfen zu lassen, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Beispiel: Sie erben gemeinsam mit Ihren Geschwistern ein Ferienhaus. Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein, bevor es Ihren Anteil einträgt.
Wie und wo erhält man den Erbschein?
In klaren und eindeutigen Fällen, in denen nur eine einzige Person als Erbe in Betracht kommt, genügt es in der Regel, den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen. Sie reichen dort Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde des Erblassers sowie gegebenenfalls Familienbuch- oder Eheurkunde und ein vorhandenes Testament oder Erbvertrag ein. Die Gebühren bemessen sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Bearbeitung dauert meist vier bis sechs Wochen. Doch sobald mehrere Personen in den Erbfall involviert sind, sei es aufgrund von Miterben, wechselnden Testamentstexten oder widersprüchlichen Ansprüchen, wird das Verfahren komplexer und kann ohne rechtliche Begleitung schnell unübersichtlich werden.
Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
In einfach gelagerten Fällen bedürfen Sie keiner Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Anders ist es in besonderen Fällen. Dafür nenne ich Ihnen folgende Beispiele:
- Erbstreit unter den Erben:
Wenn bereits vor Beantragung des Erbscheins Streit über die Erbfolge oder den Wert des Nachlasses besteht (z. B. Uneinigkeit über die Bewertung eines Familienunternehmens), schützt Sie anwaltlicher Beistand vor Nachteilen – besonders, wenn die Gegenseite schon juristisch vertreten ist (Prinzip der Waffengleichheit). - Unklare Testamentsformulierungen:
Ein handschriftliches Testament enthält Formulierungen wie „Mein Onkel Hans soll mein Auto bekommen.“ Welches Auto ist gemeint? Hier muss die Bedeutung genau ausgelegt werden. Ein Fachanwalt klärt, ob zusätzliche Auslegungsregeln oder Zeugenbefragungen nötig sind. - Berliner Testament und erneute Testierung:
Ehepaare verfassen häufig ein gemeinschaftliches Berliner Testament. Stirbt der erste Partner, testiert der Überlebende oft erneut – zum Beispiel zugunsten eines neuen Partners. Solche Änderungen können zu ungewollten Enterbungen führen. Ein Anwalt hilft, etwaige Pflichtteilsansprüche zu prüfen. - Anfechtung der Testierfähigkeit:
Es wird vorgebracht, der Erblasser sei zum Zeitpunkt des Testamentsschreibens nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Das Nachlassgericht prüft das in einem aufwendigen Verfahren – medizinische Gutachten und Zeugenbeweise können erforderlich sein. - Scheinerbe:
Es kann vorkommen, dass ein Dritter aufgrund eines überholten Testaments oder einer behaupteten gesetzlichen Erbfolge in den Besitz des Erbes gelangt. Dann müssen Sie diesen falschen Erbschein aus der Welt schaffen und den richtigen Erbschein beantragen.
Beispiel: Erbe A legt einen alten Erbschein vor, der nur ihn als Alleinerben ausweist, obwohl inzwischen ein neues Testament existiert, das auch Erbin B berücksichtigt. A hebt daraufhin den Kontostand des Nachlasses ab. B muss nun gerichtlich die Aufhebung des alten Erbscheins und die Ausstellung eines neuen Erbscheins verlangen. - Unrichtiger Erbschein:
Ist ein unrichtiger Erbschein erteilt worden, kann der Ausgewiesene solange Rechtsgeschäfte tätigen, bis das Nachlassgericht den falschen Erbschein einzieht. Dafür muss das Nachlassgericht über die wahre Rechtslage informiert werden. Der wahre Erbe kann den Nachlass dann vom Scheinerben herausverlangen.
Beispiel: Erbin C verfügt über einen Erbschein für ein geerbtes Grundstück, obwohl ein späteres Testament Erbin D begünstigt. D informiert das Nachlassgericht, bewirkt den Widerruf des Erbscheins und fordert das Grundstück zurück.
Beratung durch den Rechtsanwalt
Eine fachkundige Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin ist in allen beschriebenen Fällen unerlässlich. So vermeiden Sie Verzögerungen, Kostenrisiken und unklare rechtliche Situationen – und sichern Ihre Erbrechte von Anfang an optimal ab.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle und umfassende Beratung rund um Ihren Erbschein und Erbnachweis.
Häufig gestellte Fragen zum Erbschein
Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses (§ 1915 GNotKG).
Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?
Die Bearbeitung beim Nachlassgericht nimmt meist vier bis sechs Wochen in Anspruch. In komplexen Fällen mit mehreren Erben oder unklaren Testamenten kann es länger dauern.
Wann ist ein Erbschein erforderlich?
Ein Erbschein ist immer dann nötig, wenn Sie als Erbe ohne gültiges oder vorhandenes Testament auftreten und Ihr Erbrecht nachweisen möchten – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen oder Bankkonten.
Anwalt Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf - Termin bei Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel vereinbaren:
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