Arztrecht
Arztrecht – Arzthaftung – praxiskauf – Praxisverkauf - Medizinrecht
- Abrechnungen
Sie sind ein zur Privatliquidation berechtigter Arzt oder Sie sind ein Honorararzt mit Belegbetten in einem Krankenhaus oder Sie sind ein niedergelassener Arzt oder Zahnarzt
und stellen mit Unterstützung eigner Mitarbeiter oder eines Abrechnungsbüros Ihre ärztlichen Leistungen gegenüber Ihren Patienten in Rechnung.
Dabei setzen Sie sich nicht selten danach mit einer Krankenversicherung auseinander, die Ihre Rechnungen aus Gründen der
Kosteneinsparung kürzt und Ihre Arbeitszeit in Anspruch nimmt, die Sie den Patienten oder Ihrer Fortbildung vorbehalten haben. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei,
diese Rechnungen gegenüber dem Patienten oder gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Sie haben wieder Zeit für Ihre Patienten und für Ihre Fortbildungen.
- Haftung
Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben und dafür in Anspruch genommen werden, möchten Sie Ihre Rechte wahren.
Hier helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und eigene Rechte zu wahren.
- Kammerangelegenheiten
Es kann vorkommen, dass Ärztekammern sich mit Abrechnungen befassen oder meinen, einen beruflichen Verstoß ausgemacht zu haben.
In diesen Fällen helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt, Ihre Rechtspositionen gegenüber der Kammer oder dem Berufsgericht zu wahren und unberechtigte Vorwürfe abzuwehren.
- Praxiskauf oder -verkauf und Nachfolge
Sie stehen am Anfang oder am Ende Ihres Berufslebens und möchten entweder die Praxis eines Kollegen ganz oder teilweise kaufen oder die eigene Praxis ganz oder teilweise verkaufen.
Ich stelle für Sie die vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit zusammen und helfe Ihnen bei den dazu notwendigen Regeln im Zivilrecht und im öffentlichen Recht.
Wenn ein Kauf oder Verkauf sich in der Durchführung als schwierig erweist, helfe ich Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte und der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen.
- Zusammenarbeit
Sie möchten sich mit Kollegen gleicher oder anderer Fachrichtungen zusammenschließen um gemeinsam Synergien zu nutzen und Ihre Tätigkeitsfelder etwa in einem MVZ zu erweitern
und oder zu vertiefen. Hier werden Sie eine Gemeinschaft oder eine Gesellschaft gründen und wollen darin das Grundgesetz der Zusammenarbeit regeln, auf das Sie zurückgreifen,
wenn die Zusammenarbeit ordentlich erfolgen soll.
Ich stelle für Sie die vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit zusammen und helfe Ihnen bei den dazu notwendigen Regeln im Zivilrecht und im öffentlichen Recht.
Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Dr. Markus Wessel, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, mw@ra-dr-wessel.de, Telefon: 030 887 07 777